Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma  Stahlform Kramer

 

§1 Allgemeines
Firma Stahlform Kramer fertigt, liefert und montiert ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind Bestandteil des Vertrages. Durch die Annahme unseres Angebotes (Auftragserteilung) erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bestellers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich damit einverstanden erklären.

 

§2 Angebot und Vertrag
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Fa. Stahlform Kramer haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen (z.B. Leistungsverzeichnisse) oder durch ungenaue bzw. mündliche und nicht schriftlich bestätigte Angaben ergeben. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend. Zeichnungen und Skizzen sind nur dann maßstab- oder ansichtsgenau, wenn dieses von dem Auftragnehmer ausdrücklich auf den Zeichnungen bestätigt wurde.
§2.1 Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtlichen Unterlagen liegen bei der Firma Stahlform Kramer. Es dürfen keinerlei Unterlagen ohne ausdrückliche Genehmigung des Anbieters weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.
§2.2 Behördliche oder sonstige Genehmigungen oder Baugenehmigungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu beschaffen. Die prüfbare Statik ist eine exklusive Leistung.
§2.3 Sämtliche Nebenarbeiten (z.B. Maurer-, Fliesenleger-, Stemm-, Verputz-, Erd-, Elektro- und Malerarbeiten) sind im Angebot nicht enthalten, sofern sie nicht in einer Position gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten. Gerüste, Strom- und Wasseranschlüsse sind bauseits zu stellen.
§2.4 Montagen, die aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen ausgeführt beziehungsweise wiederholt werden, sind gesondert zu vergüten.
§2.5 Alle nicht im Angebot/Auftrag aufgeführten Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

§3 Preise
Die in unserem Angebot genannten Preise sind Netto-Preise, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung und Montage gültigen Mehrwertsteuer

 

§4 Lieferfristen
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag der schriftlichen Auftragserteilung des Auftraggebers, jedoch nicht vor völliger technischer Klarstellung und schriftlicher Planfreigabe des Auftraggebers bzw. dessen Bevollmächtigten.
Bei Nichteinhaltung von Lieferfristen haften wir lediglich bis zur Höhe des Auftragswertes. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Betriebsstörungen, sowie Lieferverzug eines Vorlieferanten, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten und sonstige unverschuldete Ereignisse gleich. Dem Auftraggeber werden solche Hinderungsgründe unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

 

§5 Zahlungen
Alle Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 10 Bankarbeitstagen ohne Abzug zahlbar. Skontierungen werden ggf. gesondert vereinbart. Wechsel werden nicht akzeptiert.
Wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen darf die Zahlung nur in zulässigem Umfang zurückbehalten werden. Wir verweisen auf das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“.

 

§6 Eigentumsvorbehalt
Alle von der Firma stahlform Kramer gelieferten Teile und Materialien bleiben bis zur Erfüllung der kompletten Forderung aus der Geschäftsverbindung ihr Eigentum und dürfen nicht weiterveräußert werden.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, so kann die Firma Stahlform Kramer bei Zahlungsverzug des Auftraggebers nach vorheriger Abmahnung (Androhung) die Bauteile zurücknehmen und verwerten. Der Verwertungserlös ist auf den Kaufpreis anzurechnen, anfallende Verlade- und Transportkosten gehen dabei zu Lasten des Auftraggebers.

 

§7 Gewährleistung
Mängel an einem Teil der von der Firma Stahlform Kramer gelieferten Bauteile berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur sofortigen Nachprüfung / Nachbesserung zu geben. Im Falle berechtigter Mängelrügen leistet die Firma Stahlform Kramer durch Nachbesserung Gewähr. Falls der Schaden nicht innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben ist, ist der Auftraggeber zur Minderung der Vergütung in Höhe des Mangels berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Die  Haftung der Firma Stahlform Kramer, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungssumme für Nachbesserungskosten ist in jedem Fall auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.

 

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht (BGB und HGB).
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Heilbronn

 

§9 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Teile der vorstehenden AGB hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teile der AGB oder die Unwirksamkeit des Hauptvertrages zur Folge.
Anstelle unwirksamer Klauseln der AGB treten vergleichbare wirksame Klauseln oder die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.